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Was unsere ausländische Kunden wissen möchten und wissen sollten über Immobilienerwerb Recht - Kaufabwicklung - Kosten - Pflichten Der Erwerb von kroatischen Immobilien fuer Ausländer ist möglich, insofern der Käufer aus einem Land kommt mit dem Republik Kroatien eine Vereinbarung über die Reziprozität abgeschlossen hat. 1. Nach dem Kaufentscheid wird ein Vorvertrag abgeschlossen. Darin werden schon alle Kaufbedingungen definiert:
Der Vorvertrag ist mit einer Anzahlung-“Kapara”- verbunden, die in der Höhe von 10 bis 15 Prozent von der Kaufpreis üblich ist. Diese regelt: der Käufer verliert die geleistete Anzahlung, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Frist den Restbetrag zahlt. Der Verkäufer muss dagegen die doppelte Höhe der Anzahlung an der Käufer zahlen, wenn er das Objekt während des Zeitraumes anderwetig verkauft. 2. Der Kaufvertrag wird vom Rechtsanwalt aufgestellt und vom Notar begutglaubigt. Dannach wird er von Justitzministerium begutachtet und vom Aussenministerium bewilligt.***Es erfolgt eine zeitliche Grunbuchsperre und nach der Bewilligung und Zahlung vom Grunderwerbsteuer erfolgt die Eintragung im Grundbuch auf Nahmen des Käufers. ***Besitz der Käufer in Kroatien eine Kapitalgeselschaft, kann die Immobilie auch ohne Bewilligung der Ministerien erworben werden. Beim Erwerb einer kroatischen Immobilie und danach fallen verschiedene Kosten an. Es ist deshalb wichtig zu erfahren, welche Kauf- und laufenden Kosten anfallen. Die Kosten, die mit dem Ankauf verbunden sind:
Die Laufenden Kosten sind:
In Rahmen unsererTätigkeit steht Euch auch der Architektur Bureau mit grosser Palette seinen Leistungen zu verfügung
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