Was unsere ausländische Kunden wissen möchten und wissen sollten über Immobilienerwerb

Recht - Kaufabwicklung - Kosten - Pflichten

Der Erwerb von kroatischen Immobilien fuer Ausländer ist möglich, insofern der Käufer aus einem Land kommt mit dem Republik  Kroatien eine Vereinbarung über die Reziprozität abgeschlossen hat.

1. Nach dem Kaufentscheid wird ein Vorvertrag abgeschlossen. Darin werden schon alle Kaufbedingungen definiert:

-Preis
-Zahlungskonditionen
- Übertragungskosten und Steueren
-Übergabezeitpunkt und eventuelle Übernahme von Inventar

Der Vorvertrag ist mit einer Anzahlung-“Kapara”- verbunden, die in der Höhe  von 10 bis 15 Prozent von der Kaufpreis üblich ist. Diese regelt: der Käufer verliert die geleistete Anzahlung, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Frist den Restbetrag zahlt. Der Verkäufer muss dagegen die doppelte  Höhe der Anzahlung an der Käufer zahlen, wenn er das Objekt während des Zeitraumes anderwetig verkauft.

2. Der Kaufvertrag wird vom Rechtsanwalt aufgestellt und vom Notar begutglaubigt. Dannach wird er  von Justitzministerium begutachtet und vom Aussenministerium bewilligt.***Es erfolgt eine zeitliche Grunbuchsperre und nach der Bewilligung und Zahlung vom Grunderwerbsteuer erfolgt die Eintragung im Grundbuch auf  Nahmen des Käufers.

***Besitz der Käufer in Kroatien eine Kapitalgeselschaft, kann die Immobilie auch ohne Bewilligung der Ministerien erworben werden.

Beim Erwerb einer kroatischen Immobilie und danach fallen verschiedene Kosten an. Es ist deshalb wichtig zu erfahren, welche Kauf- und laufenden Kosten anfallen.

Die Kosten, die mit dem Ankauf verbunden sind:

  • 5% ist Grunderwerbsteuer (von der Wertbestimmung vom Finanzamt -  sehr geringe Abweichung vom Verkehrsvertes)

  •  2% sind Rechtsanwalts- und Notarkosten  (vom Kaufpreis), minimum 1300 EUR

  • 3.5% ist Courtage  (vom Kaufpreis) minimum 1.600 Euros.

Die Laufenden Kosten sind:

  • Steuer auf die zweite Wohnung für Nicht-Residenten betraegt 1,5 EUR für 1 qm Wohnfläche jährlich.

  • Grundsteuer-Immobiliensteuer wird von der Gemeinde erhoben. Er beträgt 0,25 EUR pro qm Wohnfläche jährlich.
  • Wohngeld oder Rücklagen - 0.52 % vom Verkehrswertes jährlich. Die Eigentumsgemeinschaft kann auch einen höheren Betrag, falls es nötig ist, zuteilen.

  • Müllkosten werden , je nach Vereinbahrung, 1/2 oder järlich abgerechnet, cca EUR 50.- durchschnitlich.

  • Stromkosten-nach dem Verbrauch( 1  kWh kostet 1.1.2002.   EUR 0,06)

  • Wasserkosten-nach dem Verbrauch (1 m3 Wasser kostet 1.1.2002. EUR 1.15)

  • Die Versicherungen für Haus und Hausrat hängen vom Wert ab. Bei durchschnitlichen Werten ist mit einer Paemie von cca EUR 512,- zu rechnen.


 In Rahmen unsererTätigkeit steht Euch auch der Architektur Bureau mit grosser Palette seinen Leistungen zu verfügung

  • Beratung, Planung und Durchührung der Adaptationen und Neubauten

  • Objektzustandsüberprüfung

  • Kostenvoranschläge

  • Informationen über objektrelevanten  Unterlagen: Grundbuchdaten, Bebaungsbestimmungen, Flächewidmungspläne, Erschliesungsgrad, etc

  •   Bauträgertätigkeit